Terms of Use

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

  1. Allgemeines
    1.1. Das Angebot von René van Bakel richtet sich vorrangig an professionelle Bild-Endkunden. Alle Angebote, Lieferungen und die Vergabe von Nutzungsrechten erfolgen zu den nachstehenden Geschäftsbedingungen.

1.2. Durch Nutzung von Leistungen und/oder Bildmaterial von René van Bakel unterwirft sich der Kunde automatisch diesen AGB, und ist ab diesen Moment Vertragspartner. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden/Bestellers gelten nur bei schriftlicher Bestätigung durch René van Bakel.

1.3. Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliche Einbeziehung auch für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen von René van Bakel.

1.4. René van Bakel vertreibt unterschiedlich ausgeprägte Nutzungsrechte (Lizenzen) an fotografischen sowie grafischen Werken und Videoclips und journalistischen Texten (im Folgenden „Material“) gemäß dem Single-Lizenz-Modell (Rights Managed; kurz RM-Material).

1.5 Solange keine Zahlung für die Leistungen und/oder Bildmaterial von René van Bakel stattgefunden hat, sind keine Nutzungsrechte übertragen.

  1. Verwendung des Materials (Rechte und Pflichten des Kunden)
    2.1. Der Kunde erwirbt grundsätzlich, sofern nichts Gegenteiliges vereinbart wurde, nur ein einfaches, nicht exklusives, räumlich und zeitlich eingeschränktes und nicht übertragbares Nutzungsrecht.

2.2. Das Material wird den Kunden von René van Bakel in elektronischer Form (WeTransfer, Download via Website und/oder Zusendung via Email, ftp-Pushdienst, oder CD) zur Verfügung gestellt und ist, wenn nicht anders vereinbart, grundsätzlich zur redaktionellen Nutzung bestimmt.

2.3. Jedwede sonstige Nutzung, insbesondere jede Form werblicher Nutzung, bedarf einer separaten schriftlichen Vereinbarung. Im Unterlassungsfall haftet der Kunde sowohl für Schadenersatzansprüche von dritten Rechteinhabern (z.B. abgebildete Personen, Gebäude, Kunstwerke und/oder Marken), als auch für Schadenersatzansprüche des Fotografen René van Bakel.

2.4. Das Material bleibt stets Eigentum vom Urheber, es wird ausschließlich zum Erwerb von Nutzungsrechten vorübergehend zur Verfügung gestellt und dürfen nicht länger als produktionsbedingt gespeichert werden. Nach erfolgter Nutzung sind die Bilder zu löschen. Kommt der Kunde der Löschungsaufforderung von bereitgestelltem Material nicht nach, so hat der Kunde René van Bakel gegenüber den Ansprüchen der Urheber des Materials gegenüber schadlos zu halten.

2.5. Eine Weitergabe des Materials an Dritte oder eine Übertragung des Nutzungsrechts (auch an Tochter- oder Unternehmen im Konzernverband), sei es entgeltlich oder unentgeltlich, ist ebenso untersagt wie die Archivierung des Materials. Abweichungen hiervon bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.

2.6. Der Kunde ist berechtigt das Material entsprechend den mit René van Bakel getroffenen Nutzungsvereinbarungen zu verwenden. Im Fall der Verletzung der vereinbarten Nutzungsrechte gilt je nach Verletzungsfall eine Vertragsstrafe ab EUR 1.000,00 als vereinbart.

2.7. Der Kunde muss das Material in der Originalfassung verwenden. Keinesfalls darf es zu inhaltlichen bzw. sinnentfremdenden Änderungen des Materials kommen. Die Freigabe für Fotomontagen muss vom Kunden speziell bei René van Bakel nachgefragt werden. Nimmt der Kunde Änderungen des Materials vor, so hat der Kunde René van Bakel von den Ansprüchen des Urhebers sowie von Dritten schadlos zu halten.

  1. Nutzungshonorare
    3.1. Jede Art der Nutzung des Materials ist honorarpflichtig. Unsere Preisangebote verstehen sich in Euro netto (ggf. zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer). Das Honorar ist grundsätzlich vor der Nutzung zu vereinbaren und richtet sich nach Art und Umfang der Nutzung sowie nach Exklusivität des Bildinhalts und/oder des Urhebers. Wir orientieren uns zwar an der jeweils aktuellen Honorarempfehlung der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM), behalten uns jedoch höhere Preise insbesondere bei kostenintensiven Produktionen und exklusiven Bildinhalten vor.

3.2. Exklusivrechte und/oder Sperrfristen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und bedingen ein Sonderhonorar, das im Einzelfall zu vereinbaren ist.

3.3. Für nicht angezeigte und damit nicht genehmigte Verwendungen gilt ein Zuschlag von bis zu 300% auf das von uns üblicherweise für diese Nutzung angesetzte Honorar als vereinbart.

3.4. Für die Honorarabrechnung hat der Kunde nach erfolgter Nutzung unter Angabe der Bildnummer und des Bildquellennachweises mitzuteilen, welches Bildmaterial in welchem Medium, an welcher Stelle, in welchem Format, in welchem Umfang (bspw. Auflage) und für welchen Verbreitungsraum genutzt wurde. Der Kunde verpflichtet sich darüber hinaus unaufgefordert einen, je nach Verwendungsart (bspw. Printmedien, Web, Werbung etc.) adäquaten und zumutbaren Verwendungsnachweis zu schicken (bspw. Belegexemplare der Printmedien, PDF, Link zur Homepage…). Im Falle von Printmedien sind zwei kostenlose Belegexemplare (mit Anstrich, unter Angabe, welches Bild an welcher Stelle veröffentlicht wurde) zu übermitteln. Unterbleibt dies, gilt wegen des erhöhten Verwaltungsaufwandes ein Aufschlag von 50 % auf das Nutzungshonorar als vereinbart.

  1. Urheberrechte und Persönlichkeitsrechte
    4.1. Bezüglich Bilder von bekannten Persönlichkeiten, für die ein Nutzungsrecht für Veröffentlichung erworben werden kann, erklärt René van Bakel über sämtliche, vertragsgegenständlich notwendigen Nutzungs- und Verwertungsrechte, zu verfügen. Die dafür bestimmten Bilder sind als solche mit RM in der IPTC (Dateiinfo) des Bildes gekennzeichnet. 

4.2. Für die Einholung allenfalls erforderlicher Werknutzungsbewilligungen Dritter und die Zustimmung zur Abbildung von Personen hat der Vertragspartner zu sorgen. Er hält den Fotografen diesbezüglich schad- und klaglos, insbesondere hinsichtlich von Ansprüchen aus dem Recht auf das eigene Bild gem. § 78 UrhG sowie hinsichtlich von Verwendungsansprüchen gem. § 1041 ABGB. Der Fotograf garantiert die Zustimmung von Berechtigten nur im Fall ausdrücklicher schriftlicher Zusage für die vertraglichen Verwendungszwecke (Punkt 2.1). 5.2 Sollte der Fotograf vom Vertragspartner mit der elektronischen Bearbeitung fremder Lichtbilder beauftragt werden, so versichert der Auftraggeber, dass er hierzu berechtigt ist und stellt den Fotografen von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf eine Verletzung dieser Pflicht beruhen. 5.3 Der Vertragspartner verpflichtet sich, etwaige Aufnahmeobjekte unverzüglich nach der Aufnahme wieder abzuholen. Werden diese Objekte nach Aufforderung nicht spätestens nach zwei Werktagen abgeholt, ist der Fotograf berechtigt, Lagerkosten zu berechnen oder die Gegenstände auf Kosten des Auftraggebers einzulagern. Transport- und Lagerkosten gehen hierbei zu Lasten des Auftraggebers. 

4.3. Für jede Verwendung gelten stets die Bestimmungen des Urheberrechts. Die Veröffentlichung darf nur unter Nennung des vollständigen Urhebervermerks “René van Bakel” erfolgen.

4.4. Jede Publikation ohne Copyright (Urhebervermerk) stellt einen Bruch des §13 Urheberrechtsgesetzes dar. (Ausnahmen bei werblichen Verwendungen können vereinbart werden.)

4.5. Bei unterlassenem Bildquellennachweis ist René van Bakel berechtigt, einen Aufschlag von 100% auf das entsprechende Bildhonorar zu berechnen. Dies gilt auch, wenn nur der Fotograf aber nicht die Agentur genannt wird. In Falle, dass keine Bildhonorar festgestellt wurde, beträgt die Mindestentschädigung 1.500,00 EUR pro Bild bzw. Veröffentlichung von anderes Material wie z. B. Videos, Text und dergleichen.

4.6. Für jede Verwendung gelten stets die Bestimmungen des Urheberrechts. Die Veröffentlichung darf nur und unter Nennung des Urhebervermerks “René van Bakel” erfolgen.

4.7. Der Fotograf ist – sofern keine ausdrückliche gegenteilige schriftliche Vereinbarung besteht – berechtigt von ihm hergestellte Lichtbilder zur Bewerbung seiner Tätigkeit zu verwenden. Der Vertragspartner erteilt zur Veröffentlichung zu Werbezwecken des Fotografen seine ausdrückliche und unwiderrufliche Zustimmung und verzichtet auf die Geltendmachung jedweder Ansprüche, insbesondere aus dem Recht auf das eigene Bild gem. § 78 UrhG sowie auf Verwendungsansprüche gem. § 1041 ABGB.

4.8. Approval-pflichtiges Material (d.h. Material, das eine Freigabe durch die abgebildete bekannte Persönlichkeit(en) erfordert) ist in den IPTC-Daten speziell gekennzeichnet. Eine Verwendung dieser Bilder ohne vorherige Rücksprache und Genehmigung von René van Bakel macht den Kunden in jedem Fall schadenersatzpflichtig.

4.9. Für die Einholung einer allenfalls erforderlichen Zustimmung abgebildeter Gegenstände (z.B. Werke der Bildenden Kunst, Muster und Modelle, Marken, Fotovorlagen etc.) oder Personen (z.B. Modelle) hat der Kunde zu sorgen. Er hält René van Bakel diesbezüglich schad- und klaglos, insbesondere hinsichtlich der Ansprüche nach §§ 78 UhrG, 1041 ABGB.

  1. Sonderbestimmungen Texte
    5.1. René van Bakel vertreibt – wie in Punkt 2.1. ausgeführt – auch ein Nutzungsrecht für Bild- und Textreportagen. Auch Texte unterliegen einem Honorar, das sich jeweils nach Art und Umfang der Nutzung ergibt.

5.2. Eine Publikation der Texte darf nur nach Abklärung und mit schriftlicher Genehmigung durch René van Bakel erfolgen. Eine solche Genehmigung kann nicht erfolgen, wenn René van Bakel nicht die Rechte an den Texten hält. In solchen Fällen dienen die Texte ausschließlich der Information.

5.3. Auch für die Verwendung der Texte gelten stets die Bestimmungen des Urheberrechts. Die Veröffentlichung darf nur und unter Nennung des Urhebervermerks “René van Bakel” erfolgen.

5.4. Zur Publikation vorgesehene/freigegebene Texte dürfen ausschließlich nach schriftlicher Zustimmung von René van Bakel vom Kunden gekürzt oder verändert werden. Der Kunde hat René van Bakel diesbezüglich – auch vor Ansprüchen des Urhebers – schadlos zu halten.

5.5. Im Falle der Publikation oder des Vertriebes von Texten ohne die unter Punkt 5.2. beschriebene schriftliche Genehmigung durch René van Bakel wird ein Pönale von mindestens EUR 2.500 fällig. Die Geltendmachung von weiteren Klagen bleibt davon unberührt.

5.6. René van Bakel haftet nicht für die Richtigkeit und Aktualität der Texte.

5.7. Ansonsten gelten die übrigen Bestimmungen dieses Vertragsbestandteils auch für die Texte.

  1. Sonderbestimmungen Auftragsfotografie
    6.1. René van Bakel wird den erteilten Auftrag sorgfältig ausführen. Sofern der Vertragspartner keine schriftlichen Anordnungen trifft, ist René van Bakel hinsichtlich der Art der Durchführung des Auftrags frei. Dies gilt insbesondere für die Bildauffassung, die Auswahl der Fotomodelle, des Aufnahmeorts und der angewendeten optisch- technischen (fotografischen) Mittel. Abweichungen von früheren Lieferungen stellen als solche keinen Mangel dar.

6.2. Für Mängel, die auf unrichtige oder ungenaue Anweisungen des Vertragspartners zurückzuführen sind, wird nicht gehaftet (§ 1168a ABGB). Jedenfalls haftet René van Bakel nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

6.3. Der Vertragspartner trägt das Risiko für alle Umstände, die nicht in der Sphäre von René van Bakel liegen, wie Wetterlage bei Außenaufnahmen, rechtzeitige Bereitstellung von Produkten und Requisiten, Ausfall von Modellen, Reisebehinderungen etc.

6.4. Für Auftragsproduktionen außerhalb von Wien wird das amtliche km-Geld verrechnet. Sämtliche Reisen auf Kosten und Gefahr des Vertragspartners.

6.5. Bei Auftragsfotografie ist das vereinbarte Auftragshonorar nur der Mindestpreis (Garantie). Das Auftragshonorar ist zwei Wochen nach Erhalt der Bilder/Bildserien/Texte fällig. Die Nutzungsbewilligung gilt erst im Fall vollständiger Bezahlung des vereinbarten Aufnahme- und Verwendungshonorars als erteilt.

6.6. Alle Beanstandungen müssen längstens innerhalb von 8 Tagen nach Lieferung schriftlich und unter Vorlage aller Unterlagen erfolgen. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Leistung als auftragsgemäß erbracht. Die Gewährleistungsfrist beträgt drei Monate.

6.7. Im Fall der Mangelhaftigkeit steht dem Vertragspartner nur ein Verbesserungsanspruch durch René van Bakel zu. Ist eine Verbesserung unmöglich oder wird sie vom Fotografen abgelehnt, steht dem Vertragspartner ein Preisminderungsanspruch zu. Für unerhebliche Mängel wird nicht gehaftet.

6.8. Ansonsten gelten die übrigen Bestimmungen dieses Vertragsbestandteils auch für die Auftragsfotografie.

  1. Haftung und Allfälliges
    7.1. Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich.

7.2. Jegliche mündliche Absprachen haben keine Gültigkeit.

7.3. Im Fall, dass eine oder mehrere Vertragsbestimmungen dieser AGB´s nichtig werden, gelten die anderen Bestimmungen unverändert weiter.

7.4. Es gilt immer die jeweils gültige Form der AGB, abrufbar auf renevanbakel.photo

7.5. René van Bakel haftet nur für Schäden, die sie vorsätzlich oder grob fahrlässig durch Unterlassung notwendiger Schutzmaßnahmen oder der Nichtbeachtung behördlicher oder gesetzlicher Vorschriften herbeigeführt hat.

7.6. Im Fall einer Inanspruchnahme durch Dritte wird René van Bakel von seinem Kunden schad- und klaglos gehalten, wenn diese Inanspruchnahme auf Handlungen und/oder Unterlassungen beruht, die vom Kunden zu verantworten sind.

  1. Geltendes Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand
    8.1. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen den beiden Kooperationspartnern gilt österreichisches Recht als vereinbart.

8.2. Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist das Handelsgericht Wien bzw. im bezirksgerichtlichen Verfahren das BG für Handelssachen Wien.

Eichgraben, 19. März 2018